Herzlich Willkommen in unserer Familienpraxis

Kinder- & Jugendemedizin

Vorsorge-
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Vorsorge­untersuchungen

Die Früherkennungsuntersuchungen bei Neugeborenen und Kindern sollen Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig erkennen und Maßnahmen zur Frühbehandlung und Frühförderung einleiten.
Diese Untersuchungstermine sollten Sie im Interesse Ihres Kindes genau einhalten. Damit wir den aktuellen Impfstatus erfassen und ggf. vervollständigen können, bitten wir Sie, zu allen Terminen den Impfausweis mitzubringen. Gerne überprüfen wir auch die Impfausweise der Eltern und Geschwister. Eine ausführliche Beratung ist bei uns selbstverständlich.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Wir beraten Sie hierzu gerne.

U2 bis U11

U2: 3. – 10. Lebenstag
Alle Organe, die Sinnesorgane und Reflexe des Babys werden untersucht. Zur Früherkennung eventueller Stoffwechsel- und Hormonstörungen wird aus der Ferse eine Blutprobe entnommen.

U3: 4. – 5. Lebenswoche
Der Arzt prüft, ob sich die Reflexe, die Motorik, das Gewicht und die Reaktionen altersgemäß entwickeln. Er erkundigt sich, ob das Baby gut trinkt, und tastet und hört die Organe ab. Außerdem untersucht er das Hüftgelenk auf Störungen und Verrenkungen und gibt den Eltern Ernährungshinweise im Hinblick auf die Mundgesundheit.

U4: 3. – 4. Lebensmonat
Bei diesem Vorsorgetermin werden nochmals die Körpermaße, die Haut, die Brust-, Bauch-, Geschlechts- und Sinnesorgane sowie die Motorik und das Nervensystem untersucht.

U5: 6. – 7. Lebensmonat
Wieder geht es darum, ob das Baby gut hören und sehen kann. Außerdem prüft der Arzt, ob es sich seinem Alter entsprechend bewegt und hält. Die Eltern erhalten Hinweise zur Mundhygiene und zu zahnschonender Ernährung.

U6: 10. – 12. Lebensmonat
Bei diesem Termin stehen die geistige Entwicklung und die Sinnesorgane im Mittelpunkt. Der Arzt fragt, ob das Kind Doppellaute plappert, auf seinen Namen reagiert und kleine Aufforderungen versteht. Außerdem prüft er, ob es krabbelt, sitzen oder stehen kann, und gibt Hinweise zur Pflege der ersten Zähne.

U7: 21. – 24. Lebensmonat
Mit einfachen Bildern oder im Gespräch testet der Arzt, wie weit das Kind in seiner sprachlichen Entwicklung ist. Er beobachtet die Feinmotorik und die Körperbeherrschung und achtet auf Verhaltensauffälligkeiten.

U7a: 34. – 36. Lebensmonat
Bei der U7a untersucht der Arzt im Wesentlichen Körpermaße, Haut und Motorik sowie Brust-, Bauch-, Sinnes- und Geschlechtsorgane des Kindes. Nerven- und Skelettsystem werden einer genauen Prüfung unterzogen.

U8: 46. – 48. Lebensmonat
Alle Organe, die Bewegungsabläufe und die generelle Entwicklung werden sehr intensiv überprüft. So können noch rechtzeitig vor der Einschulung eventuelle Organerkrankungen, Bewegungsstörungen, Seh- und Hörfehler, Sprachstörungen und Verhaltensauffälligkeiten erkannt und gezielt behandelt werden. Mit Teststreifen wird eine Harnuntersuchung durchgeführt.

U9: 60. – 64. Lebensmonat
Wieder werden alle Organe genau untersucht. Außerdem testet der Arzt das Gehör, die Sehfähigkeit, die Sprachentwicklung und die Bewegung. Auch hier ist das Ziel, eventuelle Krankheiten vor dem Schuleintritt zu heilen, um dem Kind zeit- und nervenraubende Therapien parallel zum Lernen zu ersparen.

U10: 7. – 8. Lebensjahr
Neben der körperlichen und geistigen Entwicklung macht sich der Arzt ein Bild von den Grundschulfähigkeiten des Kindes. So können umschriebene Entwicklungsstörungen (Lesen, Rechnen, Aufmerksamkeit, Konzentration) und Verhaltensauffälligkeiten rechtzeitig erkannt werden.

U11: 9. – 10. Lebensjahr
Die körperliche und geistige Entwicklung wird überprüft. Der Arzt legt besonderes Augenmerk auf Schulleistungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, die soziale Kontaktfähigkeit und die Mediennutzung.

Jugendschutzuntersuchung

Diese Untersuchung ist für alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die eine Ausbildung oder eine gewerbliche Arbeit beginnen wollen, durch das Jugendarbeitsschutzgesetz verpflichtend vorgeschrieben. 

Kostenträger ist im Gegensatz zur Jugendgesundheitsuntersuchung nicht die Krankenkasse, sondern das Gewerbeaufsichtsamt. 

Durch die Jugendschutzuntersuchung soll vor Aufnahme einer Ausbildung bzw. einer gewerblichen Tätigkeit abgeklärt werden, ob von dieser Tätigkeit eine Gesundheitsgefahr für den Auszubildenden/die Auszubildende ausgehen könnte. Hierzu dient die sogenannte Erstuntersuchung. Hat der/die Jugendliche nach Ablauf des ersten Lehr- bzw. Berufsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist eine Nachuntersuchung zwingend vorgeschrieben. 

Bei der Jugendschutzuntersuchung wird sowohl bei der Erstuntersuchung als auch bei der Nachuntersuchung anhand vorgeschriebener Richtlinien der aktuelle Gesundheitszustand erhoben und dokumentiert. Zur Jugendschutzuntersuchung gehört neben der Überprüfung der Sehkraft (Nah- und Fernsicht, Überprüfung auf Farbenblindheit), des Gehörs, des Körperbaus und des Bewegungsapparates auch eine Ganzkörperuntersuchung. Eine Blutentnahme ist nicht vorgesehen, dafür aber eine Untersuchung des Urins. 

Nach der Untersuchung erhält der/die Jugendliche je eine Bescheinigung über die durchgeführte Untersuchung für die Eltern und für den Arbeitgeber. Diese Bescheinigung gibt an, ob der/die Jugendliche für den angestrebten Beruf uneingeschränkt tauglich ist oder ob bestimmte Einschränkungen gelten.
Die Eltern werden außerdem über eventuell notwendige Folgeuntersuchungen bei Fachärzten informiert. Der Arbeitgeber erfährt nichts über Krankheiten des/der Jugendlichen (ärztliche Schweigepflicht), er wird lediglich über medizinisch notwendige Einschränkungen bei der Berufsausübung informiert.

Jugendgesundheitsuntersuchung J1: zwischen 12 und 14 Jahren

Bei dieser Untersuchung geht es vor allem um die Früherkennung von entwicklungsgefährdenden Krankheiten. Der Arzt beurteilt die seelische und schulische Entwicklung, außerdem werden die Jugendlichen auf Themen wie Rauchen und Drogen sowie auf ihr Ernährungs- und Sexualverhalten angesprochen. Auch der Impfstatus wird erhoben und die Jugendlichen werden zur eventuellen Nachimpfung motiviert. Nach Bedarf erfolgt eine Blutuntersuchung auf Eisenmangel, Fettstoffwechselstörungen und die Schilddrüsenfunktion.

Jugendgesundheitsuntersuchung J2: zwischen 16 und 17 Jahren

Sie erweitert den Inhalt der J1 um begleitende Beratung bei der Berufswahl.

Entwicklungsdiagnostik

Die Vorsorgeuntersuchungen dienen dazu, altersspezifische Entwicklungsauffälligkeiten und Risiken für Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und frühzeitig Fördermaßnahmen einzuleiten.

Wir haben viel Erfahrung in der Sozialpädiatrie, in der Begleitung und Therapiekoordination bei entwicklungsauffälligen, entwicklungsverzögerten und behinderten Kindern und Jugendlichen bis hin zur Therapiebegleitung bei ADS/ADHS.

Zur Erkennung umschriebener Entwicklungsstörungen und allgemeiner Entwicklungsrückstände bei Vorschulkindern führen wir in unserer Praxis eine Basistestdiagnostik durch. So sind Aussagen über Intelligenz, expressive Sprache, Aufmerksamkeit und auditives Arbeitsgedächtnis möglich.

Eine enge Zusammenarbeit mit den regionalen Sozialpädiatrischen Zentren, Frühförderstellen oder sonstigen therapeutischen Einrichtungen ist für uns im Sinne einer ganzheitlichen Betreuung selbstverständlich.

Impfungen

Impfungen

Impfungen können Kleinkinder vor vielen ansteckenden Krankheiten schützen;
Auffrischungen im Jugendalter tragen zu einem lang anhaltenden Impfschutz bei. Die modernen Impfstoffe, die wir zum Schutz Ihrer Familie einsetzen, sind sicher und gut verträglich. Bitte bringen Sie zu jeder Untersuchung die Impfausweise mit.

Die Impfungen in unserer Praxis werden gemäß den aktuellen Richtlinien der ständigen Impfkommission durchgeführt. Wir beraten Sie gerne ausführlich und stellen Ihnen umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung.

Auch eine reisemedizinische Beratung bieten wir Ihnen an. Bei Reisen in Gebiete mit Gelbfieberimpfungspflicht oder Malaria wenden Sie sich bitte an ein Tropeninstitut.

Ausführliche aktuelle Impfinformationen: www.rki.de, www.bzga.de und www.medizin.uni-tuebingen.de/tropenmedizin

Funktions-
diagnostik

Funktions­diagnostik

Lungenfunktion

Der Proband atmet mit verschlossener Nase über ein Mundstück zunächst ganz ruhig ein und aus. Auf Aufforderung holt er langsam ganz tief Luft, um dann so schnell wie möglich auszuatmen.

Mit dieser Methode können die verschiedenen Lungenvolumina und der Atemfluss gemessen werden, wichtige Parameter zum Nachweis von Bronchialasthma oder Engstellen im Bereich der Atemwege.

Elektrokardiogramm

Elektrische Signale aus dem Herzen werden an der Brustoberfläche und an den Extremitäten registriert und in einem Gerät gefiltert und verstärkt und dann als Herzstromkurven aufgezeichnet.

Im Ruhe-EKG kann man Aussagen über entzündliche Herzerkrankungen, Herzrhythmusstörungen und über Durchblutungsstörungen am Herzen machen.

Mit Hilfe des Belastungs-EKGs auf dem Fahrradergometer kann man darüber hinaus belastungsabhängige Herzrhythmus- oder Durchblutungsstörungen am Herzen sowie den Blutdruckverlauf unter Belastung aufzeichnen.

Das Langzeit-EKG registriert den Herzrhythmus über 24 Stunden und wird überwiegend zum Ausschluss von Herzrhythmusstörungen bzw. Reizleitungsstörungen eingesetzt. In seltenen Fällen wird danach auch die Notwendigkeit einer Herzschrittmachereinpflanzung abgeleitet.


Tipp:
Für die Untersuchungen müssen Sie nicht nüchtern sein. Falls nicht anders vereinbart, sollten Sie die bisher verordnete Medikation inklusive der Sprays für die Lunge eingenommen haben.

Audiometrie
& Sehtest

Audiometrie & Sehtest

Hörtest

Die Überprüfung des Hörvermögens gehört zu jeder Vorsorgeuntersuchung.

Bereits bei Säuglingen lässt sich mit Hilfe der otoakustischen Emissionen (OAE) schnell und zuverlässig objektiv prüfen, ob das Gehör funktioniert. Diese Untersuchung wird in den ersten Lebenstagen noch in der Klinik oder vom HNO-Arzt durchgeführt.

Nach dem 3. Lebensmonat reagieren Säuglinge zunächst unbewusst auf Schallreize durch Kopf-, Augen- und Greifbewegungen.

Bei größeren Kindern ab 3 Jahren untersuchen wir das Hörvermögen sicher und spielerisch mit dem Piloten-Hörtest von Maico. Dabei prüfen wir gleichzeitig auch das Sprachverstehen. In das Gerät ist ein Tonaudiometer integriert, mit dem sich bei Kindern ab dem Schulalter die Hörschwelle genau bestimmen lässt.

Die Erfassung frühkindlicher Hörstörungen sollte spätestens nach Ablauf von 6 Monaten erfolgt sein. Eine ggf. notwendige Therapie muss frühzeitig eingeleitet werden, da durch frühzeitige akustische Stimulation die Hörbahn besser reifen kann. Auch im späteren Kindesalter können Erkrankungen – zum Beispiel des Mittelohrs – das Hörvermögen beeinträchtigen und damit auch die Sprachentwicklung hemmen.

Wir tragen mit unserer umfassenden Hörprüfung wesentlich zur rechtzeitigen Erkennung und Behandlung von Hörstörungen bei.

Sehtest

Wenn Kinder schlecht sehen, wird das oft erst spät bemerkt. Kopfschmerzen oder eine Lese-Rechtschreib-Schwäche können Hinweise auf einen Sehfehler sein. Die Überprüfung des Sehvermögens ist deshalb Bestandteil jeder Vorsorgeuntersuchung.

Unsere optometrische Sehprüfung für Kinder und Jugendliche wird mit dem innovativen Sehtestgerät OPTOVIST durchgeführt, das aufgrund der Ergonomie und modernster Sehzeichendarbietungstechnik ideal zur Durchführung von Kindersehtests geeignet ist. Dank der softwaregesteuerten Displaytechnik mit unbegrenzter Sehzeichenvielfalt lassen sich die Untersuchungsabläufe ideal durchführen und dokumentieren.

Neben der Sehkraft können auch Tests zur Farbsinnprüfung, Dämmerungstests, eine orientierende Gesichtsfeldprüfung sowie Binokulartests (Ausschluss von Schielen) durchgeführt werden.

Im Jugend- und Erwachsenenalter eignet sich der Test bestens zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit, zum Beispiel für Führerscheinprüfungen.

Labor-
unter-
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Labor­untersuchungen

Wir arbeiten mit dem Großlabor Dr. Schottdorf zusammen und können somit alle medizinisch notwendigen Laboruntersuchungen zeitnah durchführen.
Blutentnahmen erfolgen täglich vormittags, sind in Notfällen aber zu jedem Zeitpunkt möglich. Bei speziellen Blutuntersuchungen (Blutzucker- und fette) ist es wichtig, nüchtern zur Blutentnahme zu kommen.

Die Laborergebnisse können Sie in der Regel telefonisch erfragen oder sie werden beim nächsten Termin ausführlich besprochen.

Bei speziellen Fragestellungen oder im Notfall werden einzelne Parameter sofort in der Praxis bestimmt (Blutbild mit Differenzialblutbild, Urindiagnostik, Streptokokken-Schnelltest).

Ultraschall-
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Ultraschall­untersuchungen

Mit der Ultraschalltechnik können Organe im Inneren des Körpers dargestellt werden.

Die Ultraschalluntersuchung ist absolut ungefährlich und kann auch bei Schwangeren und Kindern problemlos eingesetzt werden.

Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane (Sonografie)

Die Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane (Sonografie) dient im Wesentlichen dazu, die Größen und Grenzen der Organe darzustellen. Die Gewebebeschaffenheit kann beurteilt und vergrößerte Lymphknoten oder Metastasen können ab einer bestimmten Größe dargestellt werden.

Die Methode eignet sich auch sehr gut zum Ausschluss von Gallen- bzw. Nierensteinen sowie zum Ausschluss eines Harnaufstaus der Niere. Außerdem können degenerative Veränderungen oder Erweiterungen der Bauchschlagader diagnostiziert werden.

Nur eingeschränkt geeignet ist der Ultraschall in der Beurteilung von Schleimhäuten (Magen/Darm), weswegen hierfür eine Darm- bzw. Magenspiegelung notwendig ist. Ausgedehnte entzündliche Veränderungen im Bereich des Darms lassen sich mit der Ultraschallmethode jedoch darstellen.

Sonografie des Säuglingsschädels

Die Sonografie des Säuglingsschädels dient im Wesentlichen zur Diagnose und Verlaufsbeobachtung anatomischer Auffälligkeiten und Krankheiten des kindlichen Gehirns. Dabei handelt es sich zum Beispiel um angeborene Defekte der Hirnstruktur oder um erworbene Störungen wie etwa Hirnblutungen nach Gehirnerschütterung als Sturzfolge.

Da die Untersuchung durch die offene Fontanelle durchgeführt wird, ist sie nur bei Kindern mit noch offenen Schädelnähten möglich (in der Regel bis ca. 1 1/2 Jahre).

Die Sonografie der Säuglingshüfte

Die Sonografie der Säuglingshüfte dient im Wesentlichen zur Diagnose und Verlaufsbeobachtung einer angeborenen Hüftluxation und Hüftreifungsverzögerung – rund 1 % aller Neugeborenen leidet an einer Hüftreifungsstörung.

Allein durch eine frühzeitige Diagnosestellung in den ersten Lebenswochen kann eine Frühbehandlung eingeleitet und eine Heilung erreicht werden.

Die Ultraschalluntersuchung der Hüfte wird bei uns während der Vorsorgeuntersuchung U3 in der 4. bis 6. Lebenswoche durchgeführt.

Innere Medizin

Vorsorge-
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Vorsorge­untersuchungen

Gesundheitsbewusste gehen nicht erst zum Arzt, wenn sich Beschwerden einstellen. Durch Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen können Erkrankungen rechtzeitig erkannt und die Heilungschancen verbessert werden.

Gesundheitscheck

Der Gesundheitscheck dient insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Zuckerkrankheit bei Menschen, die das 35. Lebensjahr vollendet haben. Diese Untersuchung kann man alle zwei Jahre (AOK: jährlich) wiederholen. Sie wird über die Versichertenkarte abgerechnet.

  • Anamneseerhebung bezüglich Risikoprofil
  • Körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus)
  • Abhören von Herz und Lunge
  • Abtasten des Bauchraumes
  • Beurteilung des Bewegungsapparates, der Haut und der Sinnesorgane
  • Blutuntersuchungen (Gesamtcholesterin, Glukose), AOK: Blutbild, Diff. LDL/HDL-Cholesterin, Kreatinin, gGT
  • Urinuntersuchungen (Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit)

Zum Ergebnis beraten wir Sie mit individuellen Präventionstipps.

Krebsvorsorge

Bei der Krebsvorsorge bei Männern werden ab dem 45. Lebensjahr die Prostata und die äußeren Genitalien untersucht.

  • Gezielte Erhebung der Krankheitsgeschichte
  • Fragen nach Beschwerden, Veränderungen und familiärer Vorbelastung
  • Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
  • Abtasten der Prostata
  • Tastuntersuchung der regionären Lymphknoten

Alle Versicherten können ab dem 50. Lebensjahr an der Darmkrebsfrüherkennung teilnehmen. Neben der Untersuchung von Dickdarm und Rektum wird zwischen 50 und 54 Jahren zusätzlich einmal jährlich der Stuhl auf verborgenes Blut untersucht.

Ab 55 Jahren (AOK: ab 50 Jahren) wird die Durchführung einer Dickdarmspiegelung empfohlen und von allen Krankenkassen übernommen. Bei unauffälliger Darmspiegelung wird eine Kontrolle in 10 Jahren angeraten. Sollten Polypen diagnostiziert und abgetragen worden sein, wird abhängig vom feingeweblichen Befund in der Regel eine Kontrolle nach 3 bis 5 Jahren empfohlen. Mittlerweile konnte in vielen Studien belegt werden, dass durch diese Vorgehensweise das Risiko, an Dickdarmkrebs zu erkranken, auf ein Minimum reduziert werden konnte. Wenn in der Familie bereits ein erhöhtes Darmkrebsrisiko vorliegt, sollten Sie mit dem Arzt Ihre individuelle Vorsorgestrategie besprechen und möglicherweise früher mit der empfohlenen Darmkrebsvorsorge beginnen.


Weitere Vorsorgeuntersuchungen

Die Darmspiegelung wird vom Facharzt für Gastroenterologie (Magen-Darm-Erkrankungen) durchgeführt.
Weitere von den Fachärzten durchgeführte und empfohlene Vorsorgeuntersuchungen sind:

Gynäkologische Vorsorge
Bei Frauen erfolgt ab dem 20. Lebensjahr die Untersuchung der Genitalien. Zu Beginn des 30. Lebensjahres wird zusätzlich die Brust untersucht. Zwischen 50 und 69 Jahren gibt es außerdem alle zwei Jahre eine Mammografie (Röntgenuntersuchung der Brust).

Hautkrebs-Screening
Alle Versicherten ab 35 Jahren erhalten alle zwei Jahre Aufschluss darüber, ob mit ihrer Haut alles in Ordnung ist:

  • ausführliche Anamnese
  • Untersuchung der gesamten Haut
  • ausführliche Beratung zum Untersuchungsergebnis

Ultraschall-
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Ultraschall­untersuchungen

Mit der Ultraschalltechnik können Organe im Inneren des Körpers dargestellt werden. Sie beruht auf dem Prinzip des Echolots. Dabei wird ein Schallsignal ausgesandt und nach Reflexion an der zu untersuchenden Organstruktur wieder aufgefangen.

Anhand der Zeit bis zur Wiedererkennung des Echos wird die räumliche Tiefe einer Struktur bestimmt; durch vielfache Wiederholung dieses Vorgangs entsteht nach Verarbeitung der Signale im Computer ein zweidimensionales, bewegtes Bild. So können auch Bewegungsabläufe – zum Beispiel am Herzen – sichtbar gemacht werden.

Die Farbe im Ultraschallbild beruht auf einem Dopplereffekt und zeigt Fließeigenschaften des Blutes auf. So können zum Beispiel Engstellen an großen Gefäßen oder Herzklappen sowie Undichtigkeiten der Herzklappen dargestellt werden.

Ultraschall des Bauchraumes

Die Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane (Sonografie) dient im Wesentlichen dazu, die Größen und Grenzen der Organe darzustellen. Die Gewebebeschaffenheit kann beurteilt und vergrößerte Lymphknoten oder Metastasen können ab einer bestimmten Größe dargestellt werden.

Die Methode eignet sich auch sehr gut zum Ausschluss von Gallen- bzw. Nierensteinen sowie zum Ausschluss eines Harnaufstaus der Niere. Außerdem können degenerative Veränderungen oder Erweiterungen der Bauchschlagader diagnostiziert werden.

Nur eingeschränkt geeignet ist der Ultraschall in der Beurteilung von Schleimhäuten (Magen/Darm), weswegen hierfür eine Darm- bzw. Magenspiegelung notwendig ist. Ausgedehnte entzündliche Veränderungen im Bereich des Darms lassen sich mit der Ultraschallmethode jedoch darstellen.

Ultraschall der Schilddrüse

Die Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse gehört zu den diagnostischen Standardverfahren zur Schilddrüsenbeurteilung. Mit dieser Methode lässt sich einfach und risikolos die genaue Größe, Lage und Struktur der Schilddrüse feststellen. Auch knotige Veränderungen im Gewebe können damit sehr gut erkannt und im Verlauf kontrolliert werden.

Der Patient liegt während der Untersuchung auf dem Rücken. Durch ein kleines Kissen unter den Schultern wird sein Kopf etwas nach hinten geneigt. Auf die Haut des Halses bzw. auf den Ultraschallkopf wird ein Gel aufgebracht. Das ist notwendig, weil anderenfalls die Luft, die sich zwischen Schallkopf und Haut befindet, die Ultraschallwellen vollständig reflektiert und somit kein Ultraschallbild erzeugt werden kann.

Ultraschall des Herzens

Durch die Echokardiografie können ohne Gefährdung des Patienten eine Menge Informationen über den Aufbau und die Funktion des Herzmuskels, der Herzhöhlen, des Herzbeutels sowie der Herzklappen gewonnen werden.

Narben nach Herzinfarkten, Herzklappenveränderungen, Veränderungen des Herzmuskels bei Bluthochdruck, Herztumoren und viele andere krankhafte Veränderungen lassen sich so frühzeitig erfassen und in ihrem Verlauf kontrollieren.

Durch Dopplertechniken lassen sich Druckgradienten und Öffnungsflächen verengter Herzklappen ohne Herzkatheter bestimmen. Der Farbdoppler liefert hierbei zusätzliche Informationen über das Flussverhalten (Aufdeckung von Rückflüssen oder Kurzschlussverbindungen). Die Farbe des Dopplersignals gibt dabei die Richtung der Blutströmung an.

Elektro-
kardiogramm

Elektrokardiogramm

Elektrische Signale aus dem Herzen werden an der Brustoberfläche und an den Extremitäten registriert, in einem Gerät gefiltert und verstärkt und dann als Herzstromkurven aufgezeichnet.

Ruhe-EKG

Im Ruhe-EKG kann man Aussagen über entzündliche Herzerkrankungen, Herzrhythmusstörungen und über Durchblutungsstörungen am Herzen machen.

Belastungs-EKG

Mit Hilfe des Belastungs-EKGs auf dem Fahrradergometer kann man darüber hinaus belastungsabhängige Herzrhythmus- oder Durchblutungsstörungen am Herzen sowie den Blutdruckverlauf unter Belastung aufzeichnen.

Langzeit-EKG

Das Langzeit-EKG registriert den Herzrhythmus über 24 Stunden und wird überwiegend zum Ausschluss von Herzrhythmusstörungen bzw. Reizleitungsstörungen eingesetzt. In seltenen Fällen wird danach auch die Notwendigkeit eines Herzschrittmachers abgeleitet.


Tipp:
Für die Untersuchungen müssen Sie nicht nüchtern sein, insbesondere vor dem Belastungs-EKG sollten Sie eine leichte Kost eingenommen haben. Falls nicht anders vereinbart, empfehlen wir die bisher verordnete Medikation einzunehmen.

Funktions-
diagnostik

Funktions­diagnostik

Langzeit-Blutdruckmessung

Bei der Langzeitblutdruckmessung wird der Blutdruck über 24 Stunden von einem kleinen, an einem Gürtel befestigten Gerät mit automatischer Pumpe und einer Oberarmmanschette registriert. Der Blutdruck wird während der Tagphase alle 15 Minuten und nachts alle 30 Minuten automatisch gemessen. Für eine optimale Aussagemöglichkeit ist es unbedingt notwendig, dass der Arm mit der Blutdruckmanschette still gehalten wird.

Mit der Langzeitblutdruckmessung kann zum Beispiel der sogenannte Weißkittelbluthochdruck, der nur beim Arztbesuch erhöht ist, detektiert werden. Außerdem kann die hormonell gesteuerte tageszeitliche Rhythmik mit der notwendigen nächtlichen Absenkung des Blutdrucks studiert werden. Darüber hinaus ist die Langzeitblutdruckmessung ein wichtiges Instrument zur Therapiekontrolle des Bluthochdrucks, zumal auch zu starke Blutdruckabsenkungen vermieden werden sollten.

Idealerweise wird die Langzeitblutdruckmessung unter Alltagsbedingungen (z. B. während der Arbeit) durchgeführt. Das Gerät wird Ihnen dazu morgens zu einem vereinbarten Termin (ca. 8–10 Uhr) angelegt und am nächsten Morgen in der Praxis wieder entfernt.

ABI-Messung

Der ABI-Test ist ein bewährtes medizinisches Messverfahren und gehört zu den aussagekräftigsten Untersuchungen zur Erkennung von Durchblutungsstörungen.

Eine ABI-Messung ist nicht schmerzhaft und dauert mit dem boso ABI-system100 nur eine Minute. Dabei wird der Blutdruck durch vier oszillometrische Sensoren an Armen und Beinen gleichzeitig und präzise ermittelt. Nach der Messung werden die Werte an einen PC weitergeleitet. Der daraus ermittelte ABI-Wert gibt Aufschluss über das persönliche Risiko für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall.

IMT-Messung

Um atherosklerotische Gefäßveränderungen rechtzeitig zu erfassen, wird mit einer hochauflösenden Sonografie computergestützt die Intima-Media-Dicke der Halsschlagader bestimmt.

Die Intima-Media bezeichnet die mittlere Schicht der Gefäßwand einer Arterie. Bei jungen gefäßgesunden Personen liegt die Dicke dieser beiden Schichten bei 0,5 bis 0,7 mm. Ab dem 40. Lebensjahr nimmt die Dicke dieser Schicht etwa alle zehn Jahre um weitere 0,1 mm zu. 

Mit der Messung der Intima-Media-Dicke können schnell und unkompliziert Veränderungen der Gefäße festgestellt werden, lange bevor sich bizarre atheromatöse Plaques (Auflagerungen) in den Gefäßen etabliert haben.

Der rechtzeitige Nachweis atherosklerotischer Gefäßveränderungen ermöglicht den Einsatz vorbeugender Maßnahmen zur Verhinderung von Folgeerkrankungen der Atherosklerose wie beispielsweise Myokardinfarkt (Herzinfarkt) und Apoplex (Schlaganfall) – und er ist für die Risikoeinschätzung bezüglich des Einsatzes cholesterinsenkender Medikamente unabdingbar. 

Lungenfunktion

Der Proband atmet mit verschlossener Nase über ein Mundstück zunächst ganz ruhig ein- und aus. Auf Aufforderung holt er langsam ganz tief Luft, um dann so schnell wie möglich auszuatmen.

Mit dieser Methode können die verschiedenen Lungenvolumen gemessen werden. Außerdem wird der Atemfluss gemessen, wodurch ein Asthma der Bronchien ausgeschlossen werden kann und sich Hinweise auf Engstellen im Bereich des Kehlkopfes und der Luftröhre zeigen können.


Tipp: Sie können ganz normal frühstücken und sollten die bisher verordnete Medikation einnehmen.

IGeL-
Leistungen

IGeL-Leistungen

Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Zahlreiche durchaus empfehlenswerte ärztliche und medizinische Leistungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.

So ist die Laboruntersuchung im Rahmen des Gesundheitscheck ab dem 35. Lebensjahr auf zwei Laborwerte begrenzt. (Gesamt-Cholesterin und Blutzucker), apparative Untersuchungen sind nicht Bestandteil der routinemäßig durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen (auch kein Eledktrokardiogramm). Um Ihnen trotzdem einen vernünftigen und aussagekräftigen Gesundheitscheck anzubieten, haben wir für Sie zwei erweiterte Laborprofile zur Ergänzung der von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angebotenen Vorsorgeuntersuchung zusammengestellt. Diese erweiterten Laborprofile können Sie mit einzelnen apparativen Untersuchungen oder mit einem von uns zusammengestellten Organcheck kombinieren.

Diese IGeL-Leistungen müssen wir Ihnen nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen.

Erweiterte Laborprofile

Apparative Einzelleistungen & Komplett-Check

Schildrüsen-Check

Herz-Sport-Check

Gefäß-Check

Erweiterte Laborprofile

Basis Top
Blutsenkung BSG
Differentialblutbild Blutbild groß
Serumelektrolyte Natrium
Kalium
Calcium
Chlorid
Magnesium






Nieren Kreatinin
Harnsäure


Leber Gamma-GT
GPT
Gesamt-Bilirubin
AP




Bauchspeicheldrü̈se Amylase
Lipase

Eiweißverteilung Gesamt-Eiweiß
Serum-Elpho

Eisenspiegel Eisen
Blutgerinnung Quickwert PTT
Blutfette Gesamt-Cholesterin
HDL-Cholesterin
LDL-Cholesterin
Triglyceride






Blutzucker nüchtern Glucose
1/4 Jahr HbA1c
Schilddrüse TSH-basal
Sonstiges LDH



Von diesem Betrag werden ggf. die Kosten der von Ihrer Krankenkasse im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung vorgesehenen Laborparameter abgezogen.

Sollten Sie an einer Schilddrüsenerkrankung leiden und regelmäßig Schilddrüsenmedikamente einnehmen, wird die Bestimmung des Schilddrüsenparameters TSH auch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Bei bestimmten Grunderkrankungen (Herzerkrankungen, Bluthochdruck, Hypercholesterinämie) bzw. der Einnahme von Medikamenten (Herz/Blutdrucktabletten, Wassertabletten oder Cholesterinsenkern) werden ebenfalls weitere Laborwerte von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet.

Ihren individuellen Aufpreis für eine erweiterte Labordiagnostik können Sie gerne bei uns erfragen (oder wir errechnen Ihnen diesen gerne)

Apparative Einzelleistungen & Komplett-Check

Komplett-Check
Beinhaltet alle oben aufgeführten Untersuchungen. Dauer ca. 2 Stunden, Preis auf Anfrage.

Schildrüsen-Check


Wann ist der Schilddrüsencheck zu empfehlen?
Bei einer familiären Vorgeschichte bezüglich Schilddrüsenkrankheiten empfehlen wir bereits im Jugendalter und ansonsten ab dem Gesundheitscheck 35 die Durchführung einer Schilddrüsendiagnostik, da auch ohne familiäre Vorgeschichte jeder Zweite über 40 Jahren einen kontrollbedürftigen Berufsbezeichnungennd an der Schilddrüse hat (Knoten, Schilddrüsenvergrößerung, Verkalkungen).

Herz-Sport-Check


Wann ist der Herz-Sport-Check zu empfehlen?
Für alle gesundheitsbewußte Menschen, insbesondere über 45 Jahre, Führungskräfte, Menschen mit positiver Familienanamnese bezüglich Herzkrankheiten oder einer entsprechenden Risikofaktorenkonstellation (Raucher, Diabetiker, Übergewicht, Blutfetterhöhung, Stress, Bewegungsarmut) sowie Sportler.

Gefäß-Check

Ein Risikoprofil bezüglich Herz-Kreislaufkrankheiten kann man alleine anhand des Cholesterinspiegels nicht beurteilen. Hierfür und zur Ableitung einer evtl. notwendigen medikamentösen Therapie ist zwingend die Mitbeurteilung des Gefäßzustandes notwendig.


Wann ist der Gefäßcheck zu empfehlen?

  • Herzrhytmusstörungen
  • Diabetes mellitus
  • Übergewicht, erhöhten Blutfettwerten
  • Bluthochdruck
  • Durchblutungsstörungen
  • Dauerstress
  • einsetzender Menopause
  • koronarer Herzerkrankung
  • Herzinsuffizienz
  • Gesundheitsbewußte Patienten

Bei Patienten mit entsprechenden Risikofaktoren, positiver Familienanamnese bezüglich Schlaganfall, grenzwertig erhöhtem Blutdruck oder Herzstolpern bzw. Herzrhythmusstörungen kann der Gefäßcheck zur Abschätzung des Schlaganfallrisikos um eine Langzeit-EKG-Untersuchung und/oder eine Langzeitblutdruckmessung ergänzt werden.

Impfungen &
Atteste

Impfungen & Atteste

Impfberatung

Impfungen können Kleinkinder vor vielen ansteckenden Krankheiten schützen;
Auffrischungen im Jugendalter tragen zu einem lang anhaltenden Impfschutz bei. Die modernen Impfstoffe, die wir zum Schutz Ihrer Familie einsetzen, sind sicher und gut verträglich. Bitte bringen Sie zu jeder Untersuchung die Impfausweise mit.

Die Impfungen in unserer Praxis werden gemäß den aktuellen Richtlinien der ständigen Impfkommission durchgeführt. Wir beraten Sie gerne ausführlich und stellen Ihnen umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung.

Auch eine reisemedizinische Beratung bieten wir Ihnen an. Bei Reisen in Gebiete mit Gelbfieberimpfungspflicht oder Malaria wenden Sie sich bitte an ein Tropeninstitut.

Ausführliche aktuelle Impfinformationen: www.rki.de und www.bzga.de

Atteste

  • Schulbescheinigungen
  • Sporttauglichkeitsbescheinigungen
  • Führerscheinatteste

Praxis & Team

Dr. Rainer Rostan
(Innere Medizin)

Dr. Rainer Rostan

  • verheiratet, 3 Kinder
  • 1962 geboren in Göppingen
  • Abitur am Mörike-Gymnasium in Göppingen
  • 1983–1989 Studium der Humanmedizin, Universität Heidelberg und Ulm
  • danach Praktisches Jahr, Klinik am Eichert, Göppingen
  • Arzt im Praktikum, Med. Klinik I, Klinik am Eichert, Göppingen
  • 1991 Approbation als Arzt
  • Assistenzarzt Innere Abteilung, Klinik am Eichert, Göppingen in den Bereichen Gastroenterologie, Nephrologie, Intensivmedizin und Notarzttätigkeit, Schwerpunkt Kardiologie
  • 1993 Promotion an der Universität Ulm
  • 1997 Anerkennung zum Facharzt für Innere Medizin
  • 1998 Niederlassung als hausärztlicher Internist und Ernährungsmediziner
  • kassen- und privatärztliche Versorgung

Dr. Monika Rostan
(Kinder- und Jugendmedizin)

Dr. Monika Rostan

  • verheiratet, 3 Kinder
  • 1964 geboren in Kempten
  • Abitur am Carl-von-Linde-Gymnasium in Kempten
  • 1983–1989 Studium der Humanmedizin, Universität Ulm
  • danach Praktisches Jahr, Klinik am Eichert, Göppingen
  • Ärztin im Praktikum, Kinderklinik, Klinik am Eichert, Göppingen
  • 1991 Approbation als Ärztin
  • Assistenzärztin Kinderklinik, Klinik am Eichert, Göppingen
  • 1993 Promotion an der Universität Ulm
  • 1996 Anerkennung zur Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
  • 1997–2004 Sozialpädiatrisches Zentrum, Klinik am Eichert, Göppingen
  • 2005 Niederlassung als Kinder- und Jugendärztin in Bad Boll
  • kassen- und privatärztliche Versorgung

Kinder-
arztteam

Kinderarztteam

  • Ute Maier, Kinderkrankenschwester
  • Anne Biber, Medizinische Fachangestellte
  • Dr. Monika Rostan, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
  • Margret Thomas, Kinderkrankenschwester
  • Sonja Götz, Medizinische Fachangestellte

Team
Innere Medizin

Team — Innere Medizin

  • Susanne Goll, Medizinische Fachangestellte (MFA)
  • Inge Mutschler, Krankenschwester, VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis)
  • Dr. Rainer Rostan, Facharzt für Innere Medizin
  • Susanne Gasse, Medizinische Fachangestellte

Service

Überweis-
ungen

Überweisungen

Überweisungen können nur für eine von uns bereits eingeleitete Mitbehandlung bei quartalsübergreifender Behandlung des jeweiligen Facharztes bzw. bei einer längerfristigen Mitbehandlung des jeweiligen Facharztes vorbestellt werden.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.

Sicherheitscode

Rezept-
bestellungen

Rezeptbestellungen

Es ist selbstverständlich nur möglich, Folgerezepte anzufragen, also Rezepte für Medikamente, die Sie regelmäßig benötigen und die Ihnen bereits einer unserer Ärzte verordnet hat. 

Andere Rezepte können nur nach einer persönlichen Untersuchung in unserer Praxis ausgestellt werden.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.

Sicherheitscode

Infos und Termin
Corona Impfung

Impfung gegen SARS-CoV-2 in unserer Praxis

Momentan impfen wir ausschließlich den mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer.
Wenn sie bei uns Patient sind und sich bei uns impfen lassen wollen, können sie sich telefonisch anmelden.
Wir werden ihnen dann kurzfristig einen Impftermin innerhalb der nächsten 2 Wochen zur Auswahl anbieten.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen kostenlos ein Impfzertifikat aus.

Im folgenden können Sie sich die Aufklärungsbögen und Impfeinwilligungen herunterladen um sich bereits vorab zu informieren. Wir bitten Sie diese zur Impfung ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen.

WIR WÜRDEN SIE HÖFLICHST BITTEN DIE AUSGEDRUCKTEN UND AUSGEFÜLLTEN FORMULARE UND IHREN IMPFAUSWEIS ZUR IMPFUNG MITZUBRINGEN:

SARS-CoV-2
Management
in unserer Praxis

Information bezüglich SARS-CoV-2 Management in unserer Praxis

Wir haben umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen, um Sie als Patient und auch unsere Mitarbeiter bestmöglichst zu schützen.

  • Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin und erscheinen nicht unangemeldet
  • Bitte tragen Sie in der Praxis einen medizinischen Mund-Nasenschutz, besser eine FFP2-Maske
  • Vermeiden Sie unnötige Kontakte, vieles lässt sich telefonisch regeln
  • Erwachsene sollten soweit möglich ohne Begleitperson die Praxis betreten.
  • Kinder sollten möglichst nur mit einer Begleitperson die Praxis betreten.
  • Bitte bestellen Sie Rezepte und Überweisungen und in besonderen Fällen aktuell auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im voraus über unsere Homepage
  • Bitte holen Sie vorbestellte Unterlagen vorzugsweise vormittags bis 10 Uhr oder nachmittags ab



Bei Husten, Fieber und engem Kontakt zu Covid-19-Patienten die Kinderarztpraxis bitte nur nach telefonischer Anmeldung über den Infektionseing betreten. Diesen erreichen Sie, wenn Sie vom Haupteingang nach rechts hinter das Gebäude gehen.

Urlaubs-
vertretungen

Urlaubsvertretungen

Urlaub vom 17.04.2023 bis einschließlich 21.04.2023.

Vertretung Kinderarztpraxis:
Fr. Dr. Geiss-Holtorff, Weilheim, Bissinger Str 2, Tel. 07023-73736
Praxis Dres. Erhard/Meyer, Uhingen, Poststr. 10, 07161-32444

Internistische Praxis:
Dr. Gallmeier, Bad Boll, Erlengarten 1, 07164-2701

Sprechzeiten

Sprechzeiten

Sprechzeiten

Wochentag Vormittags Nachmittags
Montag 8–12 Uhr 14–17 Uhr
Dienstag 8–12 Uhr 16–18 Uhr
Mittwoch 8–12 Uhr -
Donnerstag 8–12 Uhr 14–17 Uhr
Freitag 8–12 Uhr -

Informationen

Kontakt

Kontakt

Dres. Rostan — Kinder- & Jugendmedizin – Innere Medizin
Bühlstraße 1
73087 Bad Boll

Telefon: 07164 130472 (Dr. med. Monika Rostan)
Telefon: 07164 130470 (Dr. med. Rainer Rostan)
Telefax: 07164 130471

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.

Sicherheitscode

Anfahrt

Anfahrt

Dres. Rostan — Kinder- & Jugendmedizin – Innere Medizin
Bühlstraße 1
73087 Bad Boll

Dr. med. Monika Rostan
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Telefon: 07164 130472

Dr. med. Rainer Rostan
Facharzt für Innere Medizin/Ernährungsmedizin
Telefon: 07164 130470

Datenschutz

Datenschutz

I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

Praxisgemeinschaft Dres. Monika und Rainer Rostan
Bühlstraße 1
73087 Bad Boll
Deutschland
Telefon: 07164-130470
E-Mail: info@dres-rostan.de
Website: www.dres-rostan.de

II. Allgemeines zur Datenverarbeitung

1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

3. Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

III. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

Ein Datenschutzverarbeitungsvertrag mit dem Provider Host Europe wurde geschlossen.

IV. Kontaktformular und E-Mail-Kontakt

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind:
Auflistung der Daten der Eingabemaske, E-Mail-Adresse, persönliche Daten des Nutzers
Zum Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert:
Auflistung erhobener Daten, z. B. IP-Adresse des Nutzers, Datum und Uhrzeit der Registrierung
Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert. Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

3. Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten. Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

4. Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.

5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden. Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an die Verantwortlichen Dr. Monika oder Dr. Rainer Rostan oder einen anderen Mitarbeiter der Praxis wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden. Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.

V. Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

1. Auskunftsrecht

Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie über folgende Informationen Auskunft verlangen:
(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

2. Recht auf Berichtigung

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:
(1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
(2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
(3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
(4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

4. Recht auf Löschung

a) Löschungspflicht
Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
(2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
(3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
(4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.


b) Information an Dritte
Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.


c) Ausnahmen
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

5. Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

6. Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

7. Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

8. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

Impressum

Impressum

Praxisgemeinschaft

Dr. med. Monika Rostan
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin

BSNR 612357000
LANR 008444034

Telefon: 07164 130472
Mail: kinderarzt@dres-rostan.de

Dr. med. Rainer Rostan
Facharzt für Innere Medizin/Ernährungsmedizin

BSNR 612030200
LANR 886265503

Telefon: 07164 130470
Mail: info@dres-rostan.de

Bühlstraße 1
73087 Bad Boll

Berufsbezeichnungen

Dr. med. Monika Rostan
Ärztin (verliehen in Deutschland)

Dr. med. Rainer Rostan
Arzt (verliehen in Deutschland)

Zuständige Kammer als Aufsichtsbehörde

Landesärztekammer Baden-Württemberg
Postfach 700163
70571 Stuttgart

www.aerztekammer-bw.de

Zuständige Kassenärztliche Vereinigung

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart

www.kvbawue.de

Berufsrechtliche Regelungen

Berufsordnung der Landesärztekammer

www.aerztekammer-bw.de

Verantwortliche für den Inhalt

Dres. Monika und Rainer Rostan

Haftung

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Fotografie

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Erste Hilfe

Erste Hilfe

Notarzt: 112
Rettungsdienst: 19222
Giftzentrale: 089-19240


Kinderärztlicher Notfalldienst

An Wochentagen zw. 18 und 8 Uhr am Folgetag sowie am Wochenende ab 22 Uhr
Notfallambulanz der Kinderklinik Alb-Fils-Kliniken Göppingen Tel. 07161-640

An Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen zwischen 8 und 22 Uhr
Fachärztliche pädiatrische Notfallpraxis der niedergelassenen Kinderärzte in der Ambulanz der Alb-Fils-Kliniken Göppingen Tel. 0180-3011250

Allgemeinärztlicher Notfalldienst

An Wochentagen zw. 18 und 8 Uhr am Folgetag, freitags ab 16 Uhr
Zentrale Notrufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst: 116117

Am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen zwischen 8 und 8 Uhr am Folgetag
Zentrale ärztliche Notfallpraxis (ohne Voranmeldung)
Alb Fils Klinik in 73033 Göppingen, Eichertstraße 3
Zentrale Notrufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst: 116117

Augenärztlicher Notfalldienst

Siehe Tagespresse/örtliches Mitteilungsblatt

HNO-ärztlicher Notfalldienst

Am Wochenende und gesetzlichen Feiertagen zw. 8 und 20 Uhr ohne Voranmeldung:
Marienhospital Stuttgart, Uniklinik Tübingen und Ulm

Apotheken-Bereitschaftsdienst

Kliniken

Alb Fils Klinik Göppingen, Telefon: 07161-640
Christophsbad Göppingen, Telefon: 07161-6010